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Kreditvertrags- und Kreditsicherheitenrecht inklusive Auslandsgeschäft

In allen Bereichen des Kreditvertrags- und Kreditsicherheitenrechts steht Ihnen unsere Kanzlei als erfahrener juristischer Ratgeber und Beistand zur Verfügung.

Kreditvertragsrecht

Gern beraten wir Sie kompetent zu allen Fragen, die im Zusammenhang mit dem Abschluss und der Abwicklung von Kredit- und Darlehensverträgen zwischen Ihnen und Ihrer Bank auftreten können. Fragen zur wirksamen Vereinbarung von Zinsen, Kosten und Entgelten zählen hier ebenso dazu wie solche zur Berechtigung der vorzeitigen Ablösung von Kreditverträgen, Vorfälligkeitsentscheidungen oder Übernahmemöglichkeiten.

Auf Wunsch prüfen wir auch, ob ein Verbraucherkredit oder gar ein verbundenes Geschäft vorliegt, das Ihnen als Kreditnehmer besondere rechtliche Privilegien einräumt. Vor einiger Zeit hat der Bundesgerichtshof ein Grundsatzurteil zur Frage der Vorfälligkeitsentschädigung bei vorzeitig zurückgezahlten Hypothekendarlehen gefällt. Daher kann es sinnvoll sein zu prüfen, ob die Hausbank die Vorfälligkeitsentschädigung korrekt berechnet hat oder - wie vielfach geschehen - zum Nachteil der Kunden.

Kreditsicherheitenrecht

Selbstverständlich geben wir Ihnen auch profunde Rechtsauskünfte zu allen Fragen rund um die unterschiedlichsten Kreditsicherheiten, wie Bürgschaft, Grundschuld oder Patronatserklärung. Wird z. B. ein Bürge in Anspruch genommen, ist häufig zu prüfen, ob die Bürgschaft wirksam vereinbart wurde. Möglicherweise ist sie nach der einschlägigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs als sittenwidrig einzustufen.

Je nach Bedarf beraten wir Sie auch umfassend zu weiteren Fragen des Kreditsicherheitenrechts. Das Spektrum reicht dabei von der Sicherungsübereignung, der Abtretung, den Pfandrechten und Patronatserklärungen über die Eintragung von Grundschulden und Hypotheken bis hin zur etwaigen Verwertung der gestellten Sicherheiten.

Speziell im Bereich des Auslandsgeschäftes erstellen wir Ihnen professionelle Expertisen u. a. zu Fragen des Akkreditivs.