
KapitalanlagerechtBereits seit Jahren ist der Kapitalanlagemarkt von einer wachsenden Dynamik geprägt. Immer mehr ausländische Produkte drängen auf den deutschen Anlagemarkt. Aber auch viele ausländische Investoren finden Deutschland für ihre Kapitalanlagen zunehmend attraktiver. In den letzten 20 Jahren stand Privatanlegern eine Vielzahl von verschiedenen Anlageformen zur Auswahl. Sie alle versprachen hohe, scheinbar sichere Renditen. Das Spektrum reicht dabei von steueroptimierten Immobilienanlagen in den neuen Bundesländern über Beteiligungen an Unternehmen der New Economy bis hin zu strukturierten Kreditprodukten und -derivaten in der jüngeren Vergangenheit. In der aktuellen Finanzkrise sind gerade Letztere durch ihr hohes Verlustpotential ins Gerede gekommen. Als Folge davon steigt das Sicherheitsbedürfnis der Anleger. Diesem Bedürfnis wird unsere Kanzlei durch ihr langjähriges und profundes bankrechtliches Expertenwissen gerecht. Gern beraten wir Sie und erstellen Ihnen Expertisen zur Haftung bei fehlerhafter Anlageberatung und -vermittlung im Zusammenhang mit Wertpapieren und Derivaten, Immobilien-, Wertpapier-, Medien- und Spezialfonds sowie weiteren Produkten. Bei großen Investments von vermögenden Privatanlegern, bzw. Family Offices bieten wir im Vorfeld eine Bewertung der Risiken des Investments sowie potentielle Entwicklungen durch Expertisen an. Steuerrechtliche Komplexe werden dabei von versierten Wirtschaftsprüfern und Steuerberatern in angeschlossenen Gesellschaften bewertet. Unsere für den Bereich Bank- und Kapitalmarktrecht zuständigen Partner Dr. Christian Zwade und Dr. Martin Schlaich zeichnen sich dabei durch einen in über 10-jähriger Praxis erworbenen reichen Erfahrungsschatz aus. Wenden Sie sich als Privatanleger immer dann an uns, wenn Sie juristischen Beistand benötigen bei
Selbstverständlich können Sie auch als institutioneller Anleger, Unternehmen, Verband oder Kommune jederzeit gern auf unsere Leistungen im Bereich Kapitalanlagerecht zurückgreifen. In enger Kooperation mit einem US-amerikanischen Partner bieten wir Ihnen u. a. Beratung und Vertretung bei Schadensersatzansprüchen wegen fehlerhafter Beratung und Aufklärung, fehlerhafter Kapitalmarktinformation und sonstigen gesellschaftsrechtlichen Fragestellungen. |
