
Börsen- und KapitalmarktrechtAls Aktionär haben Sie mit unserer Kanzlei einen starken Partner, wenn es z. B. um die Wahrnehmung Ihrer Rechte in der Hauptversammlung oder anschließenden Spruchverfahren geht. Darüber hinaus stehen wir Ihnen mit unserem qualifizierten Know-how bei Anfechtungsklagen wegen der Verletzung von Minderheitenrechten oder bei Themen wie „Squeeze out" bzw. „Delisting" zuverlässig zur Seite. Unsere Beratung im Börsen- und Kapitalmarktrecht schließt selbstverständlich auch Haftungsfragen bei fehlerhafter Kapitalmarktpublizität, wie beispielsweise bei unrichtigen Angaben in Börsenprospekten, ein. |
