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Außergerichtliche Vertretung

Mit einer außergerichtlichen Vertretung verfolgen wir das Ziel, Ihnen die optimale Regelung Ihrer Ansprüche ohne gerichtliche Auseinandersetzung zu ermöglichen. Die Kosten dafür vereinbaren wir mit Ihnen persönlich, sofern keine Kostenübernahme durch eine bestehende Rechtsschutzversicherung erfolgt.

Dabei haben Sie die Wahl zwischen einer Vergütung auf Basis des Rechtsanwalts-Vergütungsgesetzes, einer Zeitvergütung auf Stundenbasis oder einer Pauschalvergütung. Sprechen Sie mit uns, wir finden mit Sicherheit eine Lösung.