Sachstand Die Serie von immer neuen Hiobsbotschaften für Anleger, die ihr Geld in offene Immobilienfonds investiert haben, reißt nicht ab. Nachdem in der jüngeren Vergangenheit bereits 14 offene Immobilienfonds die Anteilsrücknahme ausgesetzt und davon 3 ihre Auflösung beschlossen haben, wird jetzt auch noch ein vierter offener Immobilienfonds abgewickelt, in den private Anleger investiert haben. Eine Aussetzung der Anteilsrücknahme bedeutet, dass Anleger - jedenfalls vorübergehend - nicht durch den Verkauf der Fondsanteile auf ihr investiertes Geld zugreifen können.
Bereits abgewickelte offene Immobilienfonds Bereits abgewickelte offene Immobilienfonds sind der Morgan Stanley P2 Value, der Degi Europa sowie der Kanam US Grundinvest Fonds. Hinzugekommen ist Ende Juni nun auch noch der TMW Immobilien Weltfonds. Hintergrund für die wirtschaftlichen Turbulenzen dieser Fonds sind einerseits die immer noch spürbaren Auswirkungen der weltweiten Finanzkrise aus dem Jahr 2008. Andererseits müssen diese Fonds auch deshalb abgewickelt werden, da eine große Anzahl von Anlegern ihre Anteile zurückgeben wollen, ohne dass die Liquidität des Fonds ausreicht, um alle Rückgabewünsche zu bedienen.
Wird ein offener Immobilienfonds abgewickelt, werden die in seinem Eigentum stehenden Immobilien verkauft und der Erlös, nach Ablösung der Fremdfinanzierungen, an die Anleger ausbezahlt. Ob und inwiefern dies mit Verlusten für den jeweiligen Anleger verbunden ist, hängt von verschiedenen Umständen ab. Negative Kaskadeneffekte sind jedoch zu befürchten, da bei kurzfristigen Veräußerungen von langfristig finanzierten Gewerbeimmobilien, die überwiegend in solchen Fonds enthalten sind, massive Abwertungen drohen.
Empfehlung als Altersvorsorge Oftmals haben Anlageberater Beteiligungen an offenen Immobilienfonds zu Altersvorsorgezwecken empfohlen und damit geworden, dass diese Anlagen täglich verfügbar und so sicher wie Festgeld, nur besser verzinst, seien. Solche Beratungen waren schon immer fehlerhaft! Spätestens seit der Schließung des offenen Immobilienfonds Grundbesitz der Deutschen Bank im Jahre 2006, bei dem die Rücknahme der Anteile nach § 81 InvG ausgesetzt wurde, durften Anlagebertare nicht mehr versprechen, dass solche Beteiligungen täglich verfügbar sind und Anleger damit keine Verluste machen, so der Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Dr. Zwade, der geschädigte Anleger von offenen Immobilienfonds vertritt.
Möglichkeiten geschädigte Anleger Anleger, die ihr Geld in einen offenen Immobilienfonds investiert haben, der jetzt entweder abgewickelt wird oder aber auch von der Anteilsrücknahme ausgesetzt wurde, sollten die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen wegen Falschberatung in Betracht ziehen. Im Rahmen der Beratungsgespräche wurde den Anlegern häufig noch nicht einmal ein Prospekt zur fraglichen Beteiligung ausgehändigt, anhand dessen sich der Anleger hätte informieren können. Oftmals wurden auch Kick Back´s verschwiegen.
Wir sind für Sie da Wenn auch Sie in einen offenen Immobilienfonds investiert haben und wissen möchten, wie Ihre Chancen stehen, in diesem Zusammenhang erfolgreich Schadenersatzansprüche geltend zu machen, sprechen Sie uns an.
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Kanzlei Pfefferle, Helberg & Partner

Dr. Christian Zwade Rechtsanwalt Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Fachanwalt für Steuerrecht
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Sophie Kainer Rechtsanwältin
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