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Denkmalfonds Nr. 3: Anleger haben Chance auf Schadenersatz
news_immobilien_6.jpgDie Sachlage
Bei der BGB-Gesellschaft Friedrichshain Block D-Nord - Denkmalfonds Nr. 3 - handelt es sich um einen geschlossenen Immobilienfonds in der Form einer GbR, welcher im Jahr 1998 aufgelegt wurde. Die Anleger sind nicht direkt, sondern über einen Treuhänder an dem Denkmalfonds Nr. 3 beteiligt. Wir vertreten Gesellschafter des Denkmalfonds Nr. 3 und machen für diese Schadenersatzansprüche geltend.

 

 

Fehlerhafter Emissionsprospekt
Der maßgebliche Emissionsprospekt bewirbt die Beteiligung an dem Denkmalfonds Nr. 3 für die Anleger als „Instrument zur Altersvorsorge", denn hiermit lasse sich „bei überschaubarem Kapitaleinsatz morgen eine gute Zusatzrente" beziehen". Produkte des sogenannten „Grauen Kapitalmarkts", wozu auch Beteiligungen an geschlossenen Immobilienfonds zählen, sind jedoch stets mit dem Risiko des Totalverlusts des eingesetzten Kapitals verbunden. Nach ständiger Rechtsprechung des BGH sind daher solche unternehmerischen Beteiligungen per se nicht zur Altersvorsorge geeignet.

Fehlerhafte Anlageberatung
Die vorliegende Beteiligung wurde den Anlegern durch ihren Bankberater empfohlen. Im Rahmen der Beratungsgespräche wurden diese jedoch nicht darüber aufgeklärt, ob und in welcher Höhe die Bank eine Provision für die Vermittlung der Fondsbeteiligung (sog. Kick Back´s) erhält. Nach ständiger Rechtsprechung sind Anleger jedoch regelmäßig von dem Anlageberater über die Höhe der Provision zu informieren. Denn die Anleger werden erst durch Kenntnis der konkreten Provisionshöhe in die Lage versetzt, einschätzen zu können, ob das Provisionsinteresse die Bank maßgeblich zur Empfehlung motiviert und das Kundeinteresse somit hintansteht. Legt die Bank solche schwerwiegenden Interessenkonflikte bei der Beratung nicht offen, ist sie zum Schadenersatz verpflichtet.

Chance auf Schadenersatz, drohende Verjährung zum 31.12.2011
Gesellschafter der BGB-Gesellschaft Friedrichshain Block D-Nord - Denkmalfonds Nr. 3 haben daher die Chance Schadenersatz geltend zu machen. Dieser ist gerichtet auf eine vollständige Rückabwicklung der Beteiligung. Die Ansprüche verjähren jedoch spätestens zum 31.12.2011.

Haben Sie Fragen? Mailen oder rufen Sie uns doch einfach an!

Kanzlei Pfefferle, Helberg & Partner


tel. + 49 (0) 800/23 86 87 66
fax + 49 (0) 351/88 468 21
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Dr. Christian Zwade
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
Fachanwalt für Steuerrecht

 

Dr. Martin Schlaich
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht
Wirtschaftsmediator

 


Sophie Kainer
Rechtsanwältin