Dr. Christian Zwade
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
Fachanwalt für Steuerrecht
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| Verjährung 2011 droht! |
Verkürzung der VerjährungsfristIm Zuge der Schuldrechtsreform, die zum 01.01.2002 in Kraft getreten ist, hat der Gesetzgeber die Regelverjährung von 30 auf 3 Jahre verkürzt. Somit gilt nun grundsätzlich eine regelmäßige 3-jährige Verjährungsfrist, die mit Kenntnis der anspruchsbegründenden Umstände zu laufen beginnt. Was vielen Anlegern nicht bewusst ist  Was ist zu tun? Gerne stehen wir Ihnen mit unserem Team zur Verfügung. Sprechen Sie uns an. Kanzlei Pfefferle, Helberg & Partner
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Dr. Christian Zwade  ![]() |
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