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Verjährung 2011 droht!
news_fristen_2.jpgVerkürzung der Verjährungsfrist
Im Zuge der Schuldrechtsreform, die zum 01.01.2002 in Kraft getreten ist, hat der Gesetzgeber die Regelverjährung von 30 auf 3 Jahre verkürzt.

Somit gilt nun grundsätzlich eine regelmäßige 3-jährige Verjährungsfrist, die mit Kenntnis der anspruchsbegründenden Umstände zu laufen beginnt.

Was vielen Anlegern nicht bewusst ist
Die Verjährungshöchstfrist beträgt jedoch 10 Jahre! Dies hat zur Konsequenz, dass auch sämtliche Ansprüche im Zusammenhang mit Beteiligungen und Anlagen des sogenannten grauen Kapitalmarktes (z.B.: atypisch stille Beteiligungen, geschlossene Immobilien- und Medienfonds), die vor dem 01.01.2002 abgeschlossen wurden, somit spätestens zum 31.12.2011 verjähren.

 

Was ist zu tun?
Anleger, die eine solche möglicherweise problematische Kapitalanlage gezeichnet haben, sollten daher nicht weiter zuwarten. Sie sollten sich an einen auf das Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierten Rechtsanwalt wenden, um dort schnellstmöglich eine Überprüfung eventueller Schadenersatzansprüche vornehmen zu lassen. Es ist Zeit zu handeln!

Gerne stehen wir Ihnen mit unserem Team zur Verfügung. Sprechen Sie uns an.

Kanzlei Pfefferle, Helberg & Partner


tel. + 49 (0) 800/23 86 87 66
fax + 49 (0) 351/88 468 21
e-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! Sie müssen JavaScript aktivieren, damit Sie sie sehen können.

 

Dr. Christian Zwade
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
Fachanwalt für Steuerrecht

 

Dr. Martin Schlaich
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht
Wirtschaftsmediator

 


Sophie Kainer
Rechtsanwältin