Logo
Startseite > Aktuelles > Dreiländerfonds, Falk-Immobilienfonds und der AWD
Dreiländerfonds, Falk-Immobilienfonds und der AWD
news_bank_4.jpgDer AWD vermittelte in den neunziger Jahren in großem Stile seinen Kunden langjährige Beteiligungen an den sog. Dreiländerfonds des Initiators Walter Fink, beziehungsweise der von ihm geführten Firma Capital-Konsult Kapitalanlagen. Die Anlagen wurden häufig als sichere Altersvorsorge an Kleinanleger vertrieben. Zehntausende von Anlegern haben durch diese Anlagen zwischenzeitlich erheblichste Verluste erlitten und sind teilweise gar ruiniert, so der Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Dr. Christian Zwade. In "Panorama - Die Reporter" wurde in der NDR-TV-Sendung vom 09.03.2011, 22:35 Uhr eine interne Liste mit über 34.000 Namen und Beteiligungssummen von Anlegern präsentiert, die auch Finanztest nach deren Angaben vorliegt.


AWD empfahl häufig Kreditfinanzierung
Bei den sogenannten Dreiländerfondsbeteiligungen wurde regelmäßig von den Anlagevermittlern und Anlageberatern der Eindruck einer sicheren Anlage vorgegaukelt, obgleich es sich um eine unternehmerische Beteiligung handelt. Die Empfehlung einer unternehmerischen Fondsbeteiligung darf nach der Rechtsprechung des BGH zu Altersvorsorgezwecken aber gerade nicht erfolgen, so Dr. Zwade. Von AWD Beratern wurden die Beteiligungen sogar noch zusammen mit einer Kreditfinanzierung vermittelt, wobei die monatlichen Belastungen aus den Ausschüttungen bedient werden sollten. Solche Beratungen werden von Finanztest zu Recht als systematische Falschberatung qualifiziert, da sich das Risiko in diesen Fällen geradezu potenziert, so der Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Dr. Christian Zwade.

Erhoffte Ausschüttungen blieben aus
Nachdem bei vielen Dreiländerfonds Beteiligungen die zugesagten Ausschüttungen ausblieben, wurde bei vielen Anlegern die Finanzierung notleidend, da sie die Kredite nicht mehr bedienen konnten. Insbesondere bei dem größten Dreiländerfonds, dem DLF 94/17, hatte sich die wirtschaftliche Situation nach der Insolvenz der Hauptmieterin, der Stella AG, erheblich verschlechtert. Die Vermittler der Dreiländerfonds, so auch der AWD, erhielten für die Vermittlung der Beteiligungen zumeist hohe Provisionen, die regelmäßig gegenüber den Anlegern bei den Beratungsgesprächen nicht offen gelegt wurden (sog. Kick Backs).

Prüfung der Ansprüche im Einzelfall sinnvoll
Die zehntausenden AWD - Geschädigten sollten im Einzelfall prüfen lassen, ob sie Schadensersatzansprüche gegen Beteiligte geltend machen können oder gar von Verpflichtungen aus Darlehensverträgen, die zwecks Zeichnung der Beteiligungen aufgenommen wurden, befreit werden können und keinesfalls weiter zuwarten, so der Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Dr. Christian Zwade.

 

Haben Sie Fragen? Wir freuen uns über Ihre Nachricht.

 

Kanzlei Pfefferle, Helberg & Partner

Dr. Christian Zwade
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
Fachanwalt für Steuerrecht



tel. + 49 (0) 800/23 86 87 66
fax + 49 (0) 351/88 468 21
e-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! Sie müssen JavaScript aktivieren, damit Sie sie sehen können.